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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 17/08   

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https://dejure.org/2008,22236
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 17/08 (https://dejure.org/2008,22236)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.07.2008 - L 20 SO 17/08 (https://dejure.org/2008,22236)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - L 20 SO 17/08 (https://dejure.org/2008,22236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnungsfähigkeit von einem aus Sozialleistungen angesparten Vermögen im Rahmen der Berechnung von Sozialhilfe; Möglichkeit der Anrechnung eines "fiktiven Verbrauchs" eines angesparten Vermögens; Aufhebung einer Bewilligung von Sozialhilfe; Rückforderungsfähigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 17/08
    Eine Härte i.S. des Gesetzes liegt vor, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls (z.B. Art, Schwere und Dauer der Hilfe, Alter, Familienstand oder sonstige Belastungen des Vermögensinhabers und seiner Angehörigen) eine typische Vermögenslage deshalb zu einer besonderen Situation wird, weil die soziale Stellung des Hilfesuchenden insbesondere wegen einer Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nachhaltig beeinträchtigt ist (BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 17/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt ((BVerwG) Urteil vom 19.12.1997 - 5 C 7/96), kommt es vielmehr für die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt stets auf die tatsächlichen Verhältnisse des Einsatzpflichtigen an, also darauf, ob und in welcher Höhe er tatsächlich Vermögen hat.
  • LSG Bayern, 21.11.2014 - L 8 SO 5/14

    Aufhebung für die Vergangenheit, Jahresfrist, Vorverlagern des

    Nach dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.07.2009 - L 20 SO 17/08 dürften dabei auch Einkünfte von der Werkstatt für behinderte Menschen oder angesparte Sozialhilfe dem Vermögen zugerechnet werden.

    Das Interesse des über alle Maßen sparsamen Leistungsempfängers müsse insoweit zurücktreten, da die Gewährung von Sozialhilfe nicht zu Ansparungen führen könne, die den Bedarf des Leistungsempfängers teilweise sogar überstiegen und an der Hilfebedürftigkeit für die vorausgegangenen Monate zumindest Zweifel aufwerfen würden (so LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.07.2009 - L 20 SO 17/08 für die Berücksichtigung von aus Sozialhilfe angespartem Vermögen).

    Auch der Einsatz von Vermögen aus Zahlungen, die ein Hilfesuchender als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung aus dem Hardship Fund der Claims Conference und nach den Richtlinien zum Härtefond des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung von NS-Opfern erhalten hat, ist als Härte gewertet worden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juli 2008 - L 20 SO 17/08 -, juris ); ebenso aus einer Schmerzensgeldzahlung stammendes Vermögen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - L 9 SO 646/10

    Sozialhilfe

    Dies gelte unter Bezugnahme auf das Urteil des LSG NRW vom 28.07.2008 (L 20 SO 17/08) auch dann, wenn das einzusetzende Vermögen nicht den Bedarf für den gesamten Bedarfszeitraum gedeckt hätte.

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des LSG NRW (Entscheidung vom 28.07.2008, L 20 SO 17/08) finde ein fiktiver Verbrauch von vorhandenem Vermögen nicht statt.

    Er wiederholt sein bisheriges Vorbringen und führt ergänzend aus, dass die vom SG Duisburg berücksichtigte Rechtsprechung des LSG NRW (Entscheidung vom 28.07.2008, L 20 SO 17/08), wonach ein fiktiver Verbrauch von vorhandenem Vermögen nicht stattfinde, zu einem anderen Sachverhalt ergangen sei.

    Die Regelung des § 19 Abs. 6 SGB XII ist nach dem zuvor Ausgeführten keine vom Verbot des fiktiven Vermögensverbrauchs abweichende Ausnahmevorschrift (vgl. BVerwG, Urteil v. 19.12.1997, 5 C 7/96; LSG NRW, Beschluss v. 28.07.2008, L 20 SO 17/08), sondern (ausschließlich) eine Norm, die den Eintritt in die Rechtsstellung des verstorbenen Hilfbedürftigen regelt.

  • SG Ulm, 13.06.2017 - S 11 SO 1813/16

    Zur Haftung des Betreuers bei zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen

    Auch aus Sozialleistungen angespartes Vermögen ist nach § 90 Abs. 1 SGB XII einzusetzen; dies gilt auch aus angespartem Geld aus nicht verbrauchten Sozialhilfeleistungen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juli 2008 - L 20 SO 17/08, juris).
  • SG Duisburg, 09.11.2010 - S 16 SO 114/09

    Anspruch des Inhabers eines Altenheims für einen mittlerweile verstorbenen

    Zum anderen hat nunmehr auch das LSG Nordrhein-Westfalen in einer Entscheidung vom 28.07.2008 (Az: L 20 SO 17/08) zu Recht entscheiden, dass ein fiktiver Verbrauch vorhandenen Vermögens nicht stattfindet und sich damit der genannten Rechtsprechung des BSG und des BVerwG angeschlossen.
  • SG Aachen, 09.12.2009 - S 19 SO 99/08

    Sozialhilfe

    Ein fiktiver Verbrauch ist nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 19.12.1997, 5 C 7/96; aus neuerer Zeit und unter Geltung des SGB XII auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.07.2008, L 20 SO 17/08, juris, Rn. 40).
  • SG Aachen, 20.03.2013 - S 19 SO 21/13

    Notwendigkeit eines vorherigen Verbrauchs des Vermögens des Ehepartners (hier:

    Ein sog. fiktiver Vermögensverbrauch findet nämlich nicht statt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.07.2008 - L 20 SO 17/08 = juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.07.2011 - L 9 SO 258/10 = juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10 = juris; Hess. LSG, Urteil vom 21.05.2010 - L 7 SO 78/06 = juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2022 - 12 E 302/22

    Ankommen auf die tatsächlichen Verhältnisse für die Beurteilung der

    vgl. in Bezug auf das Sozialhilferecht etwa BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7.96 -, juris Rn. 33 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 28. Juli 2008- L 20 SO 17/08 -, juris Rn. 40.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2013 - L 8 SO 351/12
    Werden diese nicht ihrem Zweck entsprechend zeitnah verbraucht, sondern wird mit ihnen Vermögen gebildet, ist kein Grund ersichtlich, den Grundsatz des Nachrangs der von der Allgemeinheit über Steuermittel finanzierten und nur als ultima ratio gewährten Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) zu Gunsten des - allzu sparsam gewirtschaftet habenden Hilfebedürftigen - zurücktreten zu lassen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juli 2008, L 20 SO 17/08, Juris, Rdnr. 38).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 8 SO 135/12
    Nach einem Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28. Juli 2008 L 20 SO 17/08 sei auch angespartes Geld aus nicht verbrauchten Sozialleistungen einzusetzendes Vermögen.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 7 SO 2985/10
    Die Grundsätze zu § 88 BSHG (grundlegend: BVerwGE 106, 105, 110) gelten insofern auch unter der Regelung des § 90 SGB XII fort (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juli 2008 - L 20 SO 17/08 - Hessisches LSG, Beschlüsse vom 18. September 2006 - L 7 SO 49/06 ER - und vom 21. Mai 2010 - L 7 SO 78/06 - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. August 2009 - L 8 B 4/07 - (jeweils juris)).
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